Landwirtschaft
Die vom AELF Weilheim erfasste landwirtschaftliche Fläche beträgt in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau ca. 80.000 Hektar.
Davon sind rund 68.000 Hektar im Dauergrünland und rund 12.000 Hektar Ackerland. In unserer Region prägen 3.134 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft.
Aktuelles aus eine Hand: Agrar-Informator

Der Agrar-Informator ist eine Broschüre, die unser Amt zusammen mit Verbänden und landwirtschaftlichen Interessensvertretungen fünfmal im Jahr herausgibt. Unter dem Motto "Aktuelles aus einer Hand" finden Sie regionale land- und forstwirtschaftliche Informationen und Termine.
Termine
Antragstellerschulung zur Ökoregelung 5 – Kennarten im DauergrünlandDie Maßnahme „Ökoregelung 5 – Kennarten im Dauergrünland“ fördert die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen. Bei der Schulung wird gezeigt, auf welche Pflanzenarten und Artengruppen es dabei ankommt und wie die praktische Arbeit mit der FAL-BY-App gelingt.
Anmeldeschluss: 28.05.2025
Besichtigung einer Modellfläche zur Förderung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlicher NutzflächeDie Familie Oswald in Wildsteig bewirtschaftet eine landwirtschaftliche Nutzfläche seit mittlerweile vier Jahren mit einem besonderen Augenmerk auf Förderung der Artenvielfalt. Die ersten Ergebnisse wollen wir Ihnen in Natura vorstellen. Die Veranstaltung richtet sich an alle am Thema interessierte Personen.
Meldungen
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm

Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
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GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit

© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)